Asche in den Kehricht und nicht in den Garten
Das Bundesamt für Umwelt hat neue Vorschriften betreffend Entsorgung von Asche:
- Holzasche aus Wohnraumfeuerungen ist mit dem Hauskehricht zu entsorgen.
- Holzasche soll nicht als Zusatzdünger im Garten oder in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
- Die Ascheentsorgung im Wald ist verboten.